Was ist eigentlich Asbest?

Asbest (griech. „Asbestos„) = unvergänglich oder unauslöslich, ist ein natürlich vorkommendes Mineral, welches in den zwei Formen Serpentine (Chrysotil) und Amphibole (Krokydolith) zu finden ist. Das sogenannte Chrysotil auch genannt „Weißasbest“ ist zu 90% verarbeitet bzw. gefördert worden. Die restlichen 10% fallen auf das Krokydoltih „Blauasbest“, welches durch die brüchigen Fasern eher selten verarbeitet wurde.

Hauptvorkommen:
Die größten Vorkommen von Asbest als Abbauland findet man in Kanada, Südafrika, Russland, Simbabwe oder den USA. Derzeit wird das Asbest hauptsächlich in China sowie Kanada (Verwendung in Kanada ist verboten) abgebaut.

Eigenschaften:
nicht brennbar
hitzebeständig (>500°C)
Schmelzpunkt (>1.500°C)
chemisch stabil
sehr reißfest
hohe Flexibilität
hohe Zugfestigkeit (ca. das 20-fache zu normalem Baustahl)
beständig gegen Fäulnis und anderen Pilzen
niedrige Rohstoffkosten
hohe thermische und isolierende Wirkung
gutes Absorptionsvermögen
Was macht Asbest so gefährlich, wenn es doch ein natürliches Material ist?
Das gefährliche an Asbest, sind die feinen Fasern (Länge >5µm & Durchmesser <3µm). Auf Grund dieses Verhältnisses von Länge und Durchmesser, sind die Asbestfasern dünn genug, um alle Schutzmechanismen des Körpers zu umgehen, aber lang genug, um die Abwehrzellen des Körpers zu zerstören.
Folgen vom Eindringen der Fasern sind, dauernde Reizung und Entzündung innerhalb der Lunge, und in Folge dessen eine sogenannte Asbestose, Lungenkrebs oder ein Pleuramesotheliom (Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards)





In welchen Baustrukturen ist Asbest üblicherweise vorhanden?

Verwendung von Asbest:
Asbest hat durch sein natürliches Vorkommen eine lange Vorgeschichte und wurde schon ca. 4.500 v.Chr. als Verstärkung von Tongefäßen verwendet.
In industrieller und baulich technischer Nutzung wurde es ab ca. 1870 erstmalig verwendet.

Einzelne Verwendungsvebote gibt es schon seit 1969 (Spritzasbest). Erst 1993 wurde ein generelles Verwendungsverbot in Deutschland ausgesprochen und erst seit 2005 ein europaweites Verbot durchgesetzt. In Kanada existiert ein solches sogar erst seit 2017, allerdings darf es dort noch abgebaut werden.
Im Baubereich gibt es zwei Arten von verwendeten Produkten:
Einmal „schwach gebundene Asbestprodukte“ ca. 10%, zum anderen „fest gebundene Produkte“ 70%, von Anteilen im Baubereich. Die anderen 20% fallen auf die sogenannten „neuen Fundstellen„.

Besonders gefährlich sind die schwach gebundenen Asbestprodukte, da diese einen Asbestgehalt von größer >60% besitzen und eine geringe Rohdichte von unter <1.000 kg/m³. Dies führt bei einem unsachgemäßen Ausbau der Produkte zu einer erheblichen Faserfreisetzung und wird somit zu einer Gefahr für jede anwesende Person!

Einsatzbereiche/Anwendungsbeispiele von:
fest gebundene Asbestprodukte:

Wellplatten/Asbestzement Dachschindeln
Floor-Flexplatten
Lüftungskanäle
Abwasserrohre
Fassadenverkleidungen
Fensterbänke
schwach gebundene Asbestprodukte:

Dachisolierung
Fußbodenbeläge CV-Belage (besonders gefährlich ist der Kleber und Trittschalldämmung)
Spritzasbest (häufig eingesetzt zum Brandschutz von statischen Konstruktionen)
Brandschutz Allgemein: Klappen und Manschetten
Heizungsrohrisolierungen
Asbestgewebe
Asbestschnüre
neue Fundstellen:

Fliesenkleber
Putze
Farben





Wie erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung?

Abschließende Maßnahmen:
Nach erfolgter Maßnahmen müssen die ausgebauten Asbestprodukte gekennzeichnet werden und luftdicht einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen erfolgt erst nach Reinigung, visueller Abnahme, Restfaserbindung und eventueller Kontrollmessung.

Die Messung nach VDI 3492 darf eine Faserkonzentration von 500F/m³ nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, muss der Schutzbereich weiterhin aufrecht erhalten werden, und eine weitere Reinigung erfolgen. Eine weitere Messung ist dann notwendig. Nach einem freigegeben Schutzbereich und Abbau der Schutzmaßnahmen, darf der Raum 12std nicht betreten werden, und muss danach nochmals feucht gereinigt werden. Je nach örtlichen Begebenheiten müssen Areale auch außerhalb des Sanierungsbereiches gesäubert werden.

Steuerliche Absetzbarkeit der Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung
Um die baulichen Maßnahmen zur Asbestsanierung steuerlich absetzten zu können, benötigen Sie vor den Baumaßnahmen ein Gutachten und Laborprüfung anhand einer Materialprobe. Diesen Nachweis benötigt das Finanzamt um die Gesundheitsgefährdung prüfen zu können. Wenn Sie allerdings Fördermittel von der KFW für die Asbestsanierung aufgenommen haben, können Sie die Kosten bei der Steuer nicht ansetzen.

Inwieweit Sie die Kosten für Ihre Asbestdachsanierung steuerlich absetzen können, hängt vom Jahreseinkommen Ihres Haushalts, Ihrem Familienstand und der Kinderanzahl ab. Der § 33 des Einkommenssteuergesetzes ist Grundlage bildend.

Jährliches Brutto-Gesamteinkommen der Familie: Steuerbürger ohne Kinder Steuerbürger mit Kindern
ledig verheiratet 1 oder 2 Kinder ab 3 Kindern
bis 15.340 € 5% 4% 2% 1%
über 15.340 € bis 51.130 € 6% 5% 3% 1%
über 51.130 € 7% 6% 4% 2%
= zumutbare Belastung in Prozent des Brutto-Gesamteinkommens